Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma „Fotostudio Skindreams“, Inhaberin Fotografin Sabrina Knoch

  • 1       Allgemeines
    1.  Für den gesamten Geschäftsverkehr der Firma  „Fotostudio Skindreams Sabrina Knoch” – nachfolgend „Fotografin“ genannt, gelten die nachfolgenden AGB. Von den AGB abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn eine schriftliche Bestätigung der Fotografin vorliegt.
    2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen
  • 2       Rechte der Fotografin als Urheberin
    1. Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
    2. Raw-Originaldateien bleiben Eigentum der Fotografin.
    3. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann die Fotografin, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheberin des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz.
  • 3 Übertragung des einfachen Nutzungsrechts
  1. 1. Überträgt die  Fotografin in diesem Vertrag Nutzungsrechte an ihren Werken, so ist jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe weitergehender Nutzungsrechte bedarf der ausdrücklichen vertraglichen Individualvereinbarung, die schriftlich zu fixieren ist.
  2. 2. Das einfache Nutzungsrecht geht an den/die Auftraggeber erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin über.
    Eigentumsrechte werden von der Fotografin dagegen nicht übertragen.§ 4 Honorare, Zahlungsverzug, Eigentumsvorbehalt
    1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale festgelegt; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind in einem Pauschalangebot enthalten, sonst vom Auftraggeber zu tragen.
  3. Das Honorar der Fotografin erhöht sich, sofern eine Pauschale vereinbart war, entsprechend im Verhältnis, wenn die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten wird, z.B. verspäteter Beginn oder Verzögerung bei den Aufnahmen durch die zu fotografierenden Personen.
  4. Fotoshootings werden zu festen Terminen vereinbart. Wird ein solcher Termin innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin durch den/die Auftraggeber abgesagt, entstehen den Auftraggeber/n keine Kosten. Dies gilt nicht für vereinbarte Hochzeitsfeierfotoverträge.
  5. Wird der vereinbarte Termin nicht oder nicht rechtzeitig abgesagt, ist die volle vereinbarte Vergütung geschuldet.
    5. Nach einer Mahnung zur Zahlung kommt der/die Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist die Honorarrechnung der Fotografin mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die
    Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Beauftragung im Verzugsfalle gehen zu lasten der/s Auftraggeber/s.
  6. Die Lichtbilder, CD und DVD bleiben Eigentum der Fotografin bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises.
  • 5       Gewährleistung
    Gewährleistungsansprüche bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Dem/n Auftraggeber/n ist der Stil der Fotografin aufgrund vorgelegter Referenzen bekannt. Wünschen/t der/die Auftraggeber während oder nach der
    Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat/haben er/sie die dann entstehenden Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
  • 6 Haftung
    1.Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die  Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Fotografin haftet
    den/m Auftrageber/n ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet die
    Fotografin – soweit nicht ausdrücklich im Vertrag anderes schriftlich vereinbart worden ist – ebenfalls nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einem Verlust oder
    der Beschädigung von Bilder, Negativen, digitalen Medien beschränkt sich die Ersatzpflicht der Fotografin auf die Erstellung neuer Aufnahmen. Weitere Ansprüche (etwa bei Hochzeitsaufnahmen) entfallen. Übergebene Vorlagen oder Gegenstände müssen vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl und Feuer versichert sein.
    2. Die Fotografin verwahrt die von ihr gefertigten Lichtbilder und sonstige Werke sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Dateien 6 Monate nach
    Beendigung des Auftrags zu vernichten.
    3. Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
    4. Die Gefahr des zufälligen Untergangs bei Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen trägt/tragen der/die Auftraggeber. Der/die Auftraggeber kann/können bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
    5. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist nicht berechtigt und führt nicht zu Erstattungs- oder Schadensersatzansprüchen.
  • 7       Nutzungs- und Persönlichkeitsrechte
    1. Der Fotografin ist es bei allen Fotoshootings wichtig, Bilder zu veröffentlichen, damit Brautpaare sich von der Qualität und Kreativität ihrer Arbeiten überzeugen können. Durch diese Inanspruchnahme willigen der/die Auftraggeber ein, dass die Fotografin die Bilder im Rahmen der Eigenwerbung nutzen und insbesondere Veröffentlichungen auf Webseiten vornehmen darf. Die Veröffentlichung in Magazinen bedarf besonderer Absprache.
    3. Die Fotografin darf die Bildnisse auch Dritten zur Verfügung stellen, sofern dies der Eigenwerbung von dient. Der/die Auftraggeber sind insoweit mit der Veröffentlichung einverstanden und werden auch Dritte, die auf Wunsch der Auftraggeber an den Terminen anwesend sind darauf hinweisen und deren Einverständnis einholen, dass eine Veröffentlichung der Bilder erfolgen kann. Der/die Auftraggeber versichern, dass in diesem Fall die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder besitzen und erklären sich selbst damit auch einverstanden. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf dem nicht vorliegen dieser Einwilligung beruhen, werden der/die Auftraggeber, die Fotografin von der Haftung vollumfänglich freigestellt.
  • 8 Mitwirkungspflichten des/r Auftraggeber/s
    Der/die Auftraggeber hat/haben dafür Sorge zu tragen, dass der Fotografin alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche etc.). Wird die Fotografin für eine Hochzeit
    oder sonstige Veranstaltung gebucht, wird der/die Auftraggeber der Fotografin eine geeignete Person nebst deren Kontaktdaten benennen, die ihm während der betreffenden Veranstaltung sowie 3 Stunden vor deren Beginn als verantwortlicher Ansprechpartner
    für Rückfragen zur Verfügung steht. Bei Veranstaltungen, die mehr als 8 Stunden dauern, ist der Fotografin und deren Team zudem angemessen mit Speisen und Getränken zu versorgen.
  • 9 Leistungsstörung, Anspruch auf Ausfallhonorar
    Hatte/n der/die Auftraggeber ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden oder Tagessatz, sofern nicht der/die Auftraggeber nachweist/nachweisen, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist.
    Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des/r Auftraggeber/s kann die Fotografin auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
    2. Liefertermine für Lichtbilder, CD und DVD sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografin bestätigt worden sind.
    Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  • 10     Datenschutzbestimmungen
    1. Personenbezogene Daten der/s Auftraggeber/s können, soweit für den Geschäftsverkehr benötigt, gespeichert werden. Der/die Auftraggeber erklären sich mit der Unterschrift unter diesen Vertrag mit dieser begrenzten Speicherung einverstanden.
  1. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
  • 11     Digitale Fotografie
    1. Der Zustimmung der Fotografin bedarf die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder der Fotografin auf Datenträgern aller Art. Die Urheberschaft der Fotografin muss stets vermerkt sein.
    2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
    3. Für Schäden, die durch das Übertragen von der Fotografin gelieferter Daten in einem Computer entstehen, besteht kein Ersatzanspruch der/s Auftraggeber/s. Ansprüche, die aus einer Garantie des Herstellers der verwendeten Hardware (USB-Sticks oder CD-Rom) entstehen, tritt die Fotografin auf schriftliches Verlangen in einem derartigen Fall an den/die Auftraggeber ab.
    4. Kommt es im Vergleich zu dem digitalen Bild bei Fotoabzügen zu geringen Farb- und Kontrastabweichungen, liegt darin kein zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen berechtigender Fehler des Werkes. Allgemein ist darauf hinzuweisen, dass häufig derartige Abweichungen darauf zurückzuführen sind, dass der Monitor der Kunden evtl. andere Kalibrierungs- und Farbeinstellungen aufweist.
  • 12     Vertragsstrafe, Schadenersatz
    1.Bei jeglicher unberechtigter (ohne die schriftliche Zustimmung der Fotografin) erfolgender Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe eines Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 100,- € pro Bild und Einzelfall.
    2. Weitergehende Schadenersatzsprüche der Fotografin bleiben unberührt.
  • 13     Schlussbestimmungen
    Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Fotografin.
    Die AGB gelten ab dem 01.04.2015